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Ich weise darauf hin:
Geistiges, Energetisches Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch
den Arzt oder Heilpraktiker. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Die Sitzungen können eine
ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Ich als Heilerin halte eine Zusammenarbeit mit Schulmedizinern für sehr wichtig. Daher sollte eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen
bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Ich gebe keine Versprechungen ab, dass eine Heilung stattfindet.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung 1BvR784/03 vom 2. März 2004 das Berufsfeld "Energetische/Geistige Heiler" bei Menschen zur Genesung neben
Ärzten und Heilpraktikern anerkannt.